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   OLG Bamberg, 18.11.1994 - Ws 575/94   

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https://dejure.org/1994,7534
OLG Bamberg, 18.11.1994 - Ws 575/94 (https://dejure.org/1994,7534)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.11.1994 - Ws 575/94 (https://dejure.org/1994,7534)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. November 1994 - Ws 575/94 (https://dejure.org/1994,7534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1167
  • NStZ 1995, 612 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss 369/96

    Anklage und Eröffnungsbeschluß als Verfahrensvoraussetzungen; Umfang und Grenzen

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH NStZ 1995, 245 m.w.N.; BGH MDR 1994, 399 m.w.N.; OLG Bamberg NJW 1995, 1167 m.w.N.) hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muß sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen.

    In diesen Fällen ist es - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden - bei der nach dem Beschluß des großen Senates für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 03.05.1994 (NStZ 1994, 383) regelmäßig gebotenen Annahme von rechtlich selbständigen Einzeltaten als ausreichend anzusehen, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-) Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH NStZ 1995, 245; BGH MDR 1994, 399; OLG Bamberg NJW 1995, 1167, je m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Deshalb kann nur in Fällen, bei denen es trotz Ausschöpfung der Beweismittel nicht möglich ist, die einzelnen Akte der fortgesetzten Tat oder die Einzeltaten einer Tatserie nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensablauf darzustellen, zur Vermeidung unerträglicher Ausfälle in der Strafverfolgung die Schilderung des Kerngehalts der Taten genügen (Schäpe NStZ 1995, 612 ; vgl. auch Krause/Stein StV 1985, 252; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; OLG Frankfurt OLGSt Nr. 1 zu § 200 StPO mit Anm. Rieß).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
    Die Anklageschrift genügt hier angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten des Sachverhalts noch den Anforderungen, die wegen der Informations- und Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses an ihren Mindestinhalt zu stellen sind ( vgl. z.B. BGH NStZ 92, 553; 94, 350 f, 502; 95, 200, 244 f; 96, 295, 401; s.a. OLG Bamberg NJW 95, 1167 f); das den - in der Berufungsinstanz geständigen - Angeklagten vorgeworfene gesamte Tatgeschehen wird durch die Bezeichnung des einen Tatopfers, des Tatzeitraumes und der Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung noch ausreichend individualisiert und abgegrenzt.
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